Dorfgeschlechter

      

 

 

Die Korporation Baar-Dorf ist im Gegensatz zu den grossen Personalkorporationen Zug, Unterägeri, Oberägeri und Walchwil eine so genannte Realkorporation. Voraussetzung für die Nutzungsberechtigung ist die Führung eines eigenen Haushaltes innerhalb des Gerechtigkeitskreises und der Besitz einer Gerechtigkeit als Eigentümer eines Hauses bzw. einer Wohnung oder als Mieter.

Der Gerechtigkeitskreis ist abgegrenzt gegen die Nachbarschaftskorporationen Blickensdorf, Deinikon, Inwil und Grüt-Allenwinden. Zur Zeit gibt es 205 Nutzungsberechtigte aus 13 Dorfgeschlechtern.

Nutzungsberechtigt am Korporationsgut, welches nach den Statuten erhalten bleiben muss, sind 14 alteingesessene Dorfgeschlechter:
  

Andermatt

 

Bossard

 

Büttel

 

Dossenbach

 

Hug

 

Lüthold

 

Meyenberg

 

Müller Sattler Schmid Uster Utiger Widmer Zumbach
 

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