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Die Korporation Baar-Dorf ist im Gegensatz zu den grossen
Personalkorporationen Zug, Unterägeri, Oberägeri und Walchwil eine so
genannte Realkorporation. Voraussetzung für die Nutzungsberechtigung ist die Führung eines eigenen
Haushaltes innerhalb des Gerechtigkeitskreises und der Besitz einer
Gerechtigkeit als Eigentümer eines Hauses bzw. einer Wohnung oder als
Mieter.
Der Gerechtigkeitskreis ist abgegrenzt gegen die
Nachbarschaftskorporationen Blickensdorf, Deinikon, Inwil und
Grüt-Allenwinden. Zur Zeit gibt es 205 Nutzungsberechtigte aus 13
Dorfgeschlechtern.
Nutzungsberechtigt am Korporationsgut, welches nach den
Statuten erhalten bleiben muss, sind 14 alteingesessene Dorfgeschlechter:
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