Wahlversammlung: 20. September 2024
Die Wahlversammlung findet um 19.00 Uhr, in der Ziegelhütte statt.
Nach der Versammlung sind die Korporationsbürgerinnen und -bürger zum Imbiss eingeladen.
Traktanden
1. Gesamterneuerungswahlen
Zu wählen sind für die nächste Legislaturperiode vom 01.01.2025 bis 31.12.2028:
a) die Mitglieder des Korporationsrates
b) der/die Korporationspräsident/in
c) die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
d) der Präsident der Rechnungsprüfungskommission
2. Varia
Hinweise betreffend Stimmrecht und Stellvertretung:
Stimmberechtigt sind alle im Gerechtigkeitsregister eingetragenen Korporationsbürgerinnen und Korporationsbürger.
Nicht im Gerechtigkeitsregister eingetragene Korporationsbürgerinnen und -bürger, die die Nutzungs- und Stimmvoraussetzungen gemäss Statuten §4 erfüllen, jedoch keinen eigenen Haushalt führen (Statuten §5), können als Stellvertreter eines nutzungs- und stimmberechtigten Korporationsbürgers für die Korporationsversammlung bevollmächtigt werden.
a) Ohne schriftliche Vollmacht: wenn der Stellvertreter mit dem Vollmachtgeber im gleichen Haushalt lebt. Der Stellvertreter hat sich vor der Sitzung persönlich beim Sitzungsleiter zu melden.
b) Mit schriftlicher Vollmacht: wenn der Stellvertreter mit dem Vollmachtgeber nicht im gleichen Haushalt lebt, jedoch im Dorfkreis wohnt. Der Vollmacht gebende Korporationsbürger hat persönlich und bis spätestens einen Arbeitstag vor der Korporationsversammlung bis 17 Uhr bei der Korporationskanzlei das schriftliche Vollmachtformular der Korporation Baar-Dorf zu unterschreiben. Der Name des Stellvertreters ist der Korporationsversammlung bekannt zu geben.
Baar, 21. August 2024
Korporationsrat Baar-Dorf