Absolutes Feuerverbot im Kanton Zug!

Durch die lang anhaltende Hitzeperiode sowie die fehlenden Niederschläge nimmt die Trockenheit weiter zu. Der Kanton Zug erhöht darum per sofort die Gefahrenstufe auf «sehr gross» (Stufe 5 von 5). Per sofort gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien.

Durch die lang anhaltende Hitzeperiode sowie die fehlenden Niederschläge nimmt die Trockenheit weiter zu. Der Kanton Zug erhöht darum per sofort die Gefahrenstufe auf «sehr gross» (Stufe 5 von 5). Per sofort gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien. Bereits kleinste Zündquellen können Wald- und Vegetationsbrände verursachen, die sich rasch ausbreiten.

Es gelten folgende Bestimmungen:

  • Das Entfachen von Feuer im Freien ist im gesamten Kantonsgebiet verboten.
  • Verboten sind sämtliche Feuerstellen, Feuerschalen sowie Holzkohle- und Einweggrills.
  • Das Abbrennen von Feuerwerken und Höhenfeuern sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen sind verboten.
  • Das Wegwerfen von Raucherwaren, Streichhölzern oder anderen glimmenden Gegenständen ist im gesamten Kantonsgebiet untersagt.
  • Erlaubt bleibt die Verwendung von Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Boden. Die Geräte müssen jederzeit sicher betrieben und dauernd beaufsichtigt werden. Die erforderlichen Vorsichtsmassnahmen und die Eigenverantwortung der Benutzerinnen und Benutzer sind jederzeit einzuhalten. Bei starkem oder böigem Wind ist auf die Verwendung zu verzichten.

Das Amt für Wald und Wild beurteilt die Waldbrandgefahr laufend anhand der aktuellen Witterung und der regionalen Verhältnisse. Die Massnahmen werden der Gefahrenlage angepasst und bei einer wesentlichen Änderung der Situation überprüft.

Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem verantwortungsvollen Verhalten zum Schutz von Wald, Natur und Bevölkerung beitragen.

Das Merkblatt des Kantons Zug finden Sie hier.