Geschichte im Zeitraffer

Die Korporation ist ein Gemeinwesen, das aus den Nachkommen von vierzehn Baarer Dorfgeschlechtern besteht und seit dem Mittelalter Feld, Wald und Wiesen gemeinschaftlich nutzt. Im Jahr 1416 wurden die Rechte und Pflichten der Korporationsbürger erstmals schriftlich festgehalten.

Rechtliches

Unsere Statuten und einzelne Verordnungen finden Sie unter «Dokumente».

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Der Baarerwald (PDF)

Die Korporation heute

Heute präsentiert sich die Korporation als ein in Baar verwurzeltes, bedeutendes Unternehmen: 

Wir stellen die Trinkwasserversorgung der Stadt Baar sicher, sind verantwortlich für die Bewirtschaftung und Erhaltung des vitalen Baarer Korporationswaldes und eine umweltfreundliche Energieversorgung. Eine wichtige Bedeutung haben wir als grösste Landbesitzerin in der Gemeinde Baar, sei es für die Verpachtung von Landwirtschaftsland oder für die Vergabe von Baurechtsland an Private, Wohnbaugenossenschaften, Gewerbe und die öffentliche Hand. Weiter verwalten und vermieten wir eigene Wohn- und Gewerbeliegenschaften.

Das Unternehmen Korporation ist als Körperschaft dem Gemeindegesetz unterstellt, muss aber nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen geführt werden. Denn im Gegensatz zu den übrigen Gemeinden können wir keine Steuern erheben.

Als eine der wenigen Korporationen im Kanton Zug sind wir seit jeher nicht parteipolitisch beeinflusst, was auf strategischer Ebene ein unabhängiges Denken und Handeln ermöglicht. Die Pflege der Zusammengehörigkeit innerhalb der Korporationsbürgerschaft, den so genannten „Ur-Baarern“ ist uns wichtig, aber auch der Gedankenaustausch mit den anderen Korporationen sowie Einwohner-, Bürger- und Kirchengemeinden und weiteren lokalen und nationalen Organisationen sowie politischen Amtsträgern.

Die Gemeindeorganisation

In der Geschichtswissenschaft ist es inzwischen unbestritten, dass Dorfgemeinden im Zuge der sogenannten Feudalisierung entstanden sind, das heisst der hochmittelalterlichen Einbindung der Bauern in adlige und geistliche Grundherrschaften. Grundherrschaft meint Herrschaft über Land und Leute. Das beinhaltete auch Vorschriften über Wirtschaftsformen und die Art der Landnutzung. Die hauptsächlich im 13. Jahrhundert aufkommenden Dorfgemeinden standen deshalb naturgemäss unter Aufsicht der Grundherren.

Im Gegensatz zu den umliegenden Dorfgemeinden ist eine grundherrliche Abhängigkeit der Dorfgemeinde Baar aber tatsächlich nicht konkret dokumentiert. Im Hofrodel von Baar-Dorf von 1416/76 hingegen, dem ausführlichsten Rodel aller Korporationen, steht kein Wort über eine bestehende oder ehemalige Abhängigkeit von einem Grundherrn, und das ist letztlich auch die Eigenheit der frühen Geschichte der Korporation Baar-Dorf. 

Fest steht, dass der Baarer Hofrodel von 1476 nicht wie die Hofrödel von Blickensdorf (1381) oder Deinikon (1463) ein bestehendes oder ehemaliges grundherrliches „Hofrecht“, sondern das „Dorfrecht“ der inzwischen unabhängigen Dorfgemeinde Baar dokumentiert. Im Text bezieht sich der Hofrodel von 1476 auf eine (verlorene) Vorlage von 1416.

Die wesentlichen Organe der Dorfgemeinde Baar (gemeint ist hier die Korporation Baar-Dorf) sind seit dem 15. Jahrhundert überliefert. 1450 berichtet eine Kundschaft, dass vier „ehrbare Männer“ und ein Bannwart die Vorsteherschaft der Korporationsgemeinde bilden. Die Kompetenzen der Gemeindevorsteher waren ursprünglich sehr gross. Gemäss der Urkunde von 1450 konnten sie kaufen, verkaufen und „tun und lassen“ ohne Widerrede der Gemeinde. Im 16. Jahrhundert treten die Funktionen der Vorgesetzten deutlicher zutage. Demnach wählten die Dorfleute zwei Dorfherren, einen Bannwart und einen Gemeindeschreiber. Den Vorsitz hatte der „vordere“ oder „erste“ Dorfherr. Die vier Vorsteher beaufsichtigten den Gemeindebesitz und den Finanzhaushalt. 1851 wurde in der kantonalen Gesetzessammlung erstmals die Organisation der Korporationen geregelt. Nach Einführung der Statuten von 1861 umfasste der neu benannte Verwaltungsrat anstelle von zwei Dorfherren drei Mitglieder sowie den Schreiber. Der Korporationspräsident stand der Verwaltung, der Dorfgemeindeversammlung und den Kommissionen vor, während das zweite Mitglied des Verwaltungsrates das Brunnenwesen sowie die Allmendverwaltung und das dritte die Lorze betreffende Angelegenheiten leitete. Im Jahre 2000 wurde der Rat von drei auf fünf Ratsmitglieder erhöht.

Die Organe der Korporation sind die Korporationsversammlung, der Korporationsrat, die Rechnungsprüfungskommission und allfällige Spezialkommissionen. Die Korporationsorgane werden von der Korporationsversammlung gewählt. Die Anstellung der Korporationsschreiberin erfolgt den Rat.

Die Rechnungsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern. Sie übt Rechte und Pflichten gemäss den gesetzlichen Bestimmungen aus.

Aktuell zeichnen vier Korporationsräte und der Präsident für die Ressorts Forst, Allmend, Liegenschaften, Wasserversorgung und Finanzen verantwortlich. Mit beratender Stimme hat die Korporationsschreiberin ebenfalls Einsitz im Rat.

Von der Dorfgemeinde zur Korporation

Obschon nach dem Einmarsch der Franzosen 1798 die Dorfgenossen fast über Nacht zu „Bürgern“ geworden waren, veränderte sich für die Korporationsgemeinden rechtlich kaum etwas. Als private Genossenschaften anerkannt, wurde das Eigentum der Korporationen ausdrücklich durch die neue helvetische Verfassung geschützt. Und in der Zuger Verfassung von 1814 wird den geistlichen und weltlichen Korporationen das Eigentum sowie dessen Verwaltung und stiftungsgemässe Verfügung zugesichert und die staatliche Oberaufsicht festgeschrieben.

Die erste Verfassung des neugegründeten Bundesstaats von 1848 garantierte dann allgemein das Niederlassungsrecht und die Ausübung politischer Rechte, schloss aber einen Mitanteil an den Bürger- und Korporationsgütern sowie das Stimmrecht in bürgerlichen Angelegenheiten aus.

In der im gleichen Jahr in Kraft tretenden Zuger Kantonsverfassung wird schliesslich gefordert, dass „in allen Gemeinden [...], wo es noch nicht geschehen ist, die Korporationsverwaltung von dem politischen Gemeinde-Haushalt getrennt werden“ solle. Mit der Bundesverfassung von 1874 erhielten die Niedergelassenen zwar „alle Rechte der Gemeindebürger“, an der Unantastbarkeit der Korporationsgüter wurde aber festgehalten.

Die durch Landverkäufe der Korporation ermöglichte Gründung der Spinnerei an der Lorze stiess ab Mitte der 1850er-Jahre stürmische Veränderungen in Baar an. In der damals grössten und modernsten Fabrik der Schweiz fanden Hunderte von Arbeitern Beschäftigung. Der Zuzug zahlreicher auch ausländischer Arbeitskräfte führte zu einem rapiden Bevölkerungswachstum und erforderte den Bau von Wohnungen und der ersten protestantischen Kirche im Kanton Zug. Zudem erfolgte mit Beginn der Elektrifizierung, der Errichtung der neuen Wasserversorgung sowie der Eröffnung des Bahnhofs und der Bahnlinie Thalwil–Baar–Zug in den 1890er-Jahren ein Ausbau der Infrastruktur. Durch die Ansiedlung weiterer Betriebe entstand ein neues industriell-gewerbliches Zentrum östlich des alten Dorfkerns. Baar hatte sich aus einer beschaulichen Landgemeinde in ein diversifiziertes Industriedorf verwandelt. Als Ausdruck des gewachsenen Selbstbewusstseins der Baarer kann auch der Antrag eines Dorfgenossen an der Dorfgemeindeversammlung von 1863 gewertet werden: Dreist forderte er die Ablösung Zugs als Kantonshauptort und den Bau eines Regierungsgebäudes in Baar!

Während die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts hauptsächlich durch die politischen und wirtschaftlichen Verwerfungen der beiden Weltkriege und Stagnation geprägt war, erfolgte in der Nachkriegszeit mit der Hochkonjunktur wieder ein rasanter Wachstumsschub. In den 1960er-Jahren liessen sich zahlreiche neue Unternehmen wie die U.S. Industrial Chemicals, BASF, Hoover und LEGO in Baar nieder und beschleunigten mit den neu geschaffenen Arbeitsplätzen die Entwicklung der Gemeinde hin zu einer städtischen Siedlung. Obwohl in der Folge zahlreiche Wohn-, Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen geschaffen wurden und die Bevölkerungsstatistik heute über 24'000 Einwohner verzeichnet, nennt sich Baar weiterhin wie vor bald sechshundert Jahren „Dorf“ und die Korporation „Baar-Dorf“.

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