Grosse Waldbrandgefahr im Kanton Zug!

Durch die lang anhaltende Hitzeperiode sowie die fehlenden Niederschläge nimmt die Trockenheit weiter zu. Der Kanton Zug erhöht darum per sofort die Gefahrenstufe auf «gross» (Stufe 4 von 5). Per sofort gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Durch die lang anhaltende Hitzeperiode sowie die fehlenden Niederschläge nimmt die Trockenheit weiter zu. Der Kanton Zug erhöht darum per sofort die Gefahrenstufe auf «gross» (Stufe 4 von 5). Per sofort gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).

Die Böden, die Vegetation, sowie das herumliegende Ast- und Laubmaterial sind nach Tagen ohne namhafte Niederschläge trocken und leicht entflammbar. Es besteht die Gefahr, dass weggeworfene Streichhölzer, Raucherwaren oder der Funkenflug eines Grillfeuers Feuer auslösen können. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen sind weiterhin sonnige Tage ohne nennenswerte Niederschläge zu erwarten.

Absolutes Feuerverbot im Wald / Waldabstand 50 Meter

Im Wald und in Waldesnähe ist es verboten, Feuer zu entfachen. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen. Ausgenommen vom Verbot sind die Verwendung von Gas- und Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.

Übriges Gebiet

Verboten sind das Grillieren in unbefestigten Feuerstellen, das Abbrennen von Feuerwerken, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Wegwerfen von Raucherwaren oder Streichhölzern. Erlaubt ist lediglich das Grillieren in befestigten Feuerstellen oder mit Kohle-, Gas- oder Elektrogrills auf befestigtem Untergrund, sofern der Abstand zum Wald mehr als 50 Meter beträgt. Höhenfeuer sind verboten.

Das Merkblatt des Kantons Zug finden Sie hier.

DANKE für Ihre Rücksichtnahme!