Beschlüsse der ordentlichen Korporationsversammlung vom 24. April 2026
Die Korporationsversammlung genehmigt alle Anträge.
Die Korporationsversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
Traktanden
1. Protokoll der ausserordentlichen Korporationsversammlung vom 4. November 2025: Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.
2. Schlussabrechnung Kredit für die Wohnüberbauung Vogelwinkel: Die Schlussabrechnung für Kredit Wohnüberbauung Vogelwinkel wird genehmigt.
3. Jahresrechnung 2025 und Budget 2026; Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission: Die Jahresrechnung und das Budget werden genehmigt.
4. Rückblick und Ausblick: Zu diesem Traktandum wird kein Versammlungsbeschluss gefasst.
5. Varia: Zu diesem Traktandum wird kein Versammlungsbeschluss gefasst.
Gegen Korporationsversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit §§ 39ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Publikation der Versammlungsbeschlüsse im Amtsblatt zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Korporationsversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
Korporationsrat
Baar, 24. April 2026