Beschlüsse der ordentlichen Korporationsversammlung vom 25. April 2025
Die Korporationsversammlung genehmigt alle Anträge.

Die Korporationsversammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Korporationsversammlung vom 26. April 2024: Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.
2. Protokoll der Wahlversammlung vom 20. September 2024: Das Protokoll wird einstimmig genehmigt.
3. Schlussabrechnung Kredit für Projekt und Erstellung Schlaufensteg: Die Schlussabrechnung für Kredit und Erstellung Schlaufensteg wird einstimmig genehmigt.
4. Schlussabrechnung Kredit für Holzheizkessel-Ersatz in der Heinzzentrale Birst: Die Schlussabrechnung für Kredit für Holzheizkessel-Ersatz in der Heinzzentrale Birst wird einstimmig genehmigt.
5. Jahresrechnung 2024 und Budget 2025; Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission: Die Jahresrechnung und das Budget werden einstimmig genehmigt.
6. Kredit für Sanierung Erschliessungsstrassen Oberallmend: Der Kredit wird einstimmiug genehmigt.
7. Rückblick und Ausblick: Zu diesem Traktandum wird kein Versammlungsbeschluss gefasst.
8. Varia: Zu diesem Traktandum wird kein Versammlungsbeschluss gefasst.
Gegen Korporationsversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes in Verbindung mit §§ 39ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Publikation der Versammlungsbeschlüsse im Amtsblatt zu laufen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Korporationsversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.
Korporationsrat
Baar, 25. April 2025